Bezirksgericht von Clark County Judge Clifford Maschmeyer
Staatsanwalt: Jerome F. Jacobi, Steven D. Stewart
Verteidigung: Michael T. Forsee, Charles G. Read
Morddatum: 27. August 1982
Die Opfer): Judith Falkenstein W/F/30 (Keine Beziehung zu Boyd)
Mordmethode: Ligaturstrangulation mit Gürtel
Zusammenfassung: Als die 10-jährige Tochter des Opfers eines Nachmittags von nebenan zurückkam, stellte sie fest, dass das Wohnzimmerfenster offen, die Couch vom Fenster weggezogen war und 117 Dollar auf dem Kaminsims fehlten.
Sie ging nach oben und fand ihre Mutter nackt und an der Schlafzimmerkommode hängend vor. Ein Gürtel war fest um ihren Hals gezogen, das andere Ende verknotet und in der Kommode verkeilt. Sie war verletzt und geschnitten.
Einbrecher waren 4 Tage zuvor durch dasselbe Fenster in das Haus Falkenstein eingedrungen und hatten Münzen und Schmuck gestohlen. Boyd wurde zum Zeitpunkt des Mordes von mehreren Nachbarn in der Gegend identifiziert, und Freunde sagten aus, er sei plötzlich zu viel Geld gekommen. Eigentum des ersten Einbruchs wurde in einem Müllcontainer gefunden, in dem Boyd bei einem Freund wohnte. Nachdem er zunächst jede Beteiligung bestritten hatte,
Boyd gestand später, den ersten Einbruch begangen und das Haus am Nachmittag des Mordes betreten zu haben, behauptete jedoch, das Schlafzimmer betreten zu haben, nur um Falkenstein bereits tot vorzufinden.
Überzeugung: Mord, Verbrechen-Mord, Einbruch
Verurteilung: 4. Oktober 1983 (Todesurteil; Mord/Einbruch in Schwerverbrechen-Mord verschmolzen)
Erschwerende Umstände: b(1) Einbruch
Mildernde Umstände: Keiner
Direkter Einspruch: Boyd gegen die Vereinigten Staaten. State, 494 N.E.2d 284 (Ind. 24. Juni 1986); Überzeugung bestätigt 5-0 DP bestätigt 5-0 Pivarnik-Gutachten; Givan, Debruler, Shepard, Dickson stimmen zu.
Boyd gegen Indiana, 107 S. Ct. 910 (1987) (Zertifikat verweigert)
PCR: PCR-Petition eingereicht am 01.04.88. Zusammenfassendes Urteil Aufhebung des Todesurteils, das nur von Sonderrichter Robert Bennett am 09.10.93 verhängt wurde.
Am 11. Mai 1993 erneut zu aufeinanderfolgenden Haftstrafen von 60 Jahren (Mord) und 20 Jahren (Einbruch) zu einer Gesamtstrafe von 80 Jahren Haft verurteilt.